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Individuelle Umsetzung
Vorgehen alle Kantone
Für die ganze Schweiz empfiehlt die Schweizerische Vereinigung für Aufzugssicherheit SAV drei SNEL-Punkte zur Umsetzung bei älteren Aufzügen.

Sollten Sie im Besitz einer älteren Aufzugsanlage sein, kontaktieren Sie ein Aufzugsfachunternehmen zur Erstellung einer Zustandsanalyse. Wir beraten Sie kompetent rund um das Thema Aufzugssicherheit. Ihren Kontakt finden Sie hier.

Vorgehen Kanton Zürich
Befindet sich Ihr Aufzug im Kanton Zürich, gilt die ESBA-Richtlinie. Im Normalfall wird die kantonale Aufzugskontrolle die Umsetzung der ESBA-Richtlinie anlässlich der nächsten ordentlichen, periodischen Kontrolle verfügen. Die Umsetzung wird auch bei einem geplanten Aufzugsumbau angeordnet.

Mit fünf Schritten zur ESBA
1. Periodische Kontrolle oder Gefahrenanalyse für Ihre Anlage
2. Empfehlung Lösung durch Aufzugsfachunternehmen
3. Entscheid für Lösungsvariante
4. Einreichung Baugesuch für Modernisierung / Ersatz
5. Ausführung

   

 

       
     
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