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L5 Kanton Genf:
Règlement concernant les ascenseurs et montecharges
Im Kanton Genf mussten insgesamt zehn sicherheitsrelevante Punkte bei älteren Aufzügen in zwei Etappen dem heutigen Stand der Technik angepasst werden.

Nachdem sich mehrere Unfälle mit Kindern ereigneten, mussten zwischen 1996 und 2000 alle älteren Aufzüge mit Kabinenabschlusstüren versehen und ungeeignetes Glas in Schachttüren ersetzt werden. Seit April 2004 läuft eine zweite Etappe, die acht zentrale SNEL-Gefährdungspunkte umfasst. Davon sind in Genf 3200 Anlagen betroffen. Die Umsetzung ist weitgehend abgeschlossen.

Umgesetzte Punkte
  • Ungeeignetes Glas in Schachttüren

  • Kabine ohne Türen

  • Antriebssystem mit schlechter Anhalte-/ Nachregelungsgenauigkeit

  • Fehlende oder unzulängliche Puffer

  • Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung

  • Unzulängliche Schliesseinrichtung an Zugangstüren zum Schacht und zur Schachtgrube

  • Unsichere Verriegelungseinrichtung der Schachtüren

  • Entriegelung der Schachttüre ohne besonderes Werkzeug

  • Teilumwehrung Schacht mit zu niedriger Umwehrung

  • Fehlender abschliessbarer Hauptschalter
   

 

       
     
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