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Drei Punkte für mehr Sicherheit
In der Schweiz wurde die SNEL am 1. Juli 2004 als SIA-Norm 370.080 publiziert. Die gesetzliche Umsetzung obliegt den einzelnen Kantonen.

Unabhängig vom Stand der Gesetzgebung in den einzelnen Kantonen empfiehlt die Schweizerische Vereinigung für Aufzugssicherheit SAV sowie der Verband Schweizerischer Aufzugsunternehmen VSA konkret drei Risiken bei älteren Aufzügen zur dringlichen Anpassung an den heutigen Stand der Technik.

  • Fehlende Kabinenabschlusstüren
    Einklemm-Gefahr


  • Ungenügende Anhaltegenauigkeit der Aufzugskabine
    Stolper- oder Sturz-Gefahr


  • Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung
    Gefahr im Aufzug eingeschlossen zu sein

   

 

       
     
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