Deutsch    Français    Italiano
   
       
 
       
 
Home
Gesetze im Umbruch
Verantwortung Eigentümer
SNEL
ESBA - Kanton Zürich
L5 - Kanton Genf
Fribourg
übrige Kantone
3 gute Gründe
Wie weiter?
Kontakt
 
FAQs
Dokumente & Links


 
 
ESBA Kanton Zürich:
Erhöhung der Sicherheit an bestehenden Aufzügen
Per 16. September 2008 hat die Baudirektion Zürich eine Richtlinie
in Kraft gesetzt, welche die Anpassung von sieben SNEL-Gefährdungspunkten bei älteren Anlagen an den heutigen Stand der Technik umfasst.

ESBA-Kriterien
  • Antriebssystem mit schlechter Anhaltegenauigkeit

  • Ungeeignetes Glas in Schachttüren

  • Kritisches Verhältnis von Nutzfläche zur Nennlast

  • Kabine ohne Türen

  • Fehlende oder unzulängliche Notbeleuchtung in der Kabine

  • Fehlende oder unzulängliche Puffer

  • Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung


Umsetzung
Im Normalfall wird die Kantonale Aufzugskontrolle die Umsetzung der ESBA-Richtlinie anlässlich der nächsten ordentlichen, periodischen Kontrolle verfügen. Die Umsetzung wird aber auch bei einem geplanten Aufzugsumbau angeordnet.

Aufgrund der Umsetzungsfristen (fünf Jahre nach Verfügung der Umsetzungsanordnung) schätzt der Kanton Zürich, dass das angestrebte, höhere Sicherheitsniveau bei älteren Aufzügen in etwa zehn Jahren erreicht sein wird.
   

 

 

       
     
© 2012 Schindler Aufzüge AG